DDR-Gelder: Bank Austria muss über 250 Millionen Euro zahlen

Rechtskräftiges Urteil durch Schweizer Bundesgericht ergangen

- von Presseticker  -

S chlechte Nachrichten für die Bank Austria aus der Schweiz: Der Streit um vor 22 Jahren verschwundene DDR-Millionen (in der Presse auch bekannt als “Honecker-Millionen”) wurde in der Schweiz letztinstanzlich entschieden. Das Geld fliesst jetzt in die BRD.

Die Bank Austria muss nun mit 254 Millionen Euro für verschwundene Gelder zweier ehemaliger DDR-Handelsfirmen geradestehen. Das Schweizer Bundesgericht hat den letztjährigen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt.
Das Urteil ist somit nun rechtskräftig.

Ein Sprecher der Bank Austria erklärte heute, dass die Bank in den vergangenen Jahren dafür schon zum grössten Teil Rückstellungen gebildet habe. Bis auf 70 Millionen Euro, welche die Ergebnisrechnung des laufenden Jahres noch mit diesen Betrag belasten würden. Das Geld geht an die deutsche Ex-Treuhandanstalt BvS.

Über eine Zürcher Tochterfirma der damaligen Österreichischen Länderbank BFZ (heute UniCredit Bank Austria) waren Gelder der Aussenhandelsgesellschaften Novum und Transcarbon geflossen. Diese Firmen brachten der DDR (Deutsche Demokratische Republik) dringend benötigte Devisen, da westliche Unternehmen, die mit der DDR Geschäfte machten, an sie Zwangsprovisionen zahlen mussten.
Gelandet war das Geld dann in weiterer Folge beim Staat und seiner Partei SED.

100 Mark der DDR, Karl Marx

100 Mark der DDR, Karl Marx

Geld mit österreichischen Firmen machten Novum und Transcarbon in den 1970ern und 1980ern, als die Handelsbeziehungen zwischen Österreich und der DDR einen deutlichen Aufschwung erlebten.
Grossaufträge für die verstaatlichte Industrie folgten, etwa die Errichtung eines Stahlwerks in Eisenhüttenstadt im Wert von zwölf Milliarden Schilling (ehemalige Währung Österreichs). Das ging so weit, dass sogar spekuliert wurde, dass die KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs) eigentlicher Eigentümer von Novum und Transcarbon wäre.

Nach dem Mauerfall im Jahr 1989 liess sich die Novum-Gesellschafterin, die im Herbst 2012 verstorbene Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, von diesen Konten hohe Millionenbeträge ausbezahlen. Abgehoben hat sie es in 51 Tranchen (zu 20 bis 60 Millionen Schilling), mitgenommen in Köfferchen.
Das Geld versickerte, die Bundesrepublik Deutschland reklamierte daraufhin das Geld für sich.

Die frühere Treuhandanstalt Berlin – verantwortlich für die Privatisierung und den Raub von DDR-Volksvermögen – klagte später gegen die Bank und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und die Bank dies gewusst habe.

Das Zürcher Obergericht kam im März 2012 zum Schluss, dass der Gesellschafterin für ihre Bezüge die Vertretungsmacht gefehlt habe und die Bank diesen Mangel hätten erkennen müssen. Es verurteilte sie zur Zahlung von 128 Millionen Euro plus fünf Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt.

Das Schweizer Bundesgericht hat diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Bank Austria nun mit Urteil 4A 258/2012 vom 08. April 2013 bestätigt. Erfolglos blieb insbesondere deren Einwand, von der Klageforderung seien 106 Millionen Euro in Abzug zu bringen, welche die österreichische Gesellschafterin aufgrund eines Vergleichs von 2009 an die Treuhandanstalt bezahlt habe.

Rechtsstreit geht weiter

Deutschland kommt damit nach einem jahrzehntelangen Streit zu viel Geld. Final ausgestanden ist die Sache aber für die BRD-Treuhandanstalt BvS noch nicht. Die Bank Austria nimmt nämlich eine alte Klage gegen die BvS wieder auf. Die Bank war heute nicht dazu bereit, nähere Einzelheiten zu erläutern.
Von Juristen war zu erfahren, dass der BvS unter anderem Info- und Fristversäumnisse, mithin rechtliche Formfehler nachgewiesen werden sollen.

Eines der Argumente der Bankanwälte in Wien soll demnach lauten, dass es die BvS verabsäumt hätte, die Rechtsnachfolgerin der damaligen Bank Austria-Dependance rechtzeitig zu informieren, dass die Geschäftsfrau Steindling nicht zeichnungsberechtigt gewesen wäre.

Zum anderen wird mit einem früheren Vergleich mit Steindling argumentiert, nach dem die BvS schon Teile des Geldes zurückbekommen hätte. Demnach gelte es zu prüfen, ob da doppelt kassiert werde.
Das schweizer Gericht hat das nicht so gesehen, es bleibt also fraglich, ob deutsche Gerichte dies anders beurteilen werden.

RF/APA

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