D reieinhalb Jahre nach dem Massaker der Deutschen Bundeswehr in der afghanischen Provinz Kundus hat vor dem Landgericht Bonn der erste Schadenersatzprozess begonnen. Die Kammer wies den Antrag der Bundesrepublik Deutschland ab, die Klage als unzulässig abzuweisen.
„Natürlich kann ich es nachvollziehen, weil diese Menschen ein schweres, schreckliches Schicksal erlitten haben. Gleichwohl ist es unsere Aufgabe, diese Forderung abzuwehren, weil das nicht der richtige Ort hier ist. Das Landgericht Bonn ist nicht der richtige Ort für solche Dinge. Es gibt völkerrechtliche Entschädigungsansprüche, es gibt andere Ex-gratiazahlungen, die bereits geleistet wurden, auch von der Bundesregierung, und deswegen ist das Landgericht Bonn hier nicht der richtige Ort für diese Auseinandersetzung“, fasste der Anwalt der Bundesrepublik Mark Zimmer die Haltung des Staates zusammen.
„Die Zahlungen aus Kulanz waren Hilfsleistungen in Höhe von 5.000 Euro. Das hat man in einer Männerversammlung verteilt. Viele Waisenkinder und Witwen haben nichts bekommen.
Es sind viele fremde Leute bereichert worden. Nur Teile unserer Mandanten haben diese Hilfe bekommen, sonst nicht“, betont der Anwalt der klagenden Familien Karim Popal.
Das Gericht will nun klären, ob bei der Bombardierung vor dreieinhalb Jahren das humanitäre Völkerrecht verletzt wurde, wie die Kläger dargelegt haben.
Ein Vater will für seine beiden getöteten Söhne 40.000 Euro, eine Mutter von sechs Kindern 50.000 Euro, weil sie ihren Mann und Ernährer verloren. Das Bundesverteidigungsministerium hat bereits 90 Mal je 3.900 Euro an betroffene afghanische Familien gezahlt.
Bei dem Luftangriff auf zwei gestohlene Tanklastwagen nahe Kundus waren am 04. September 2009 mehr als 120 Menschen getötet und viele verletzt worden.
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