B undesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat heute ein neues Siegel zur Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln vorgestellt. Die Verwendung des “Regionalfensters” soll allerdings nur freiwillig erfolgen – Lebensmittelhersteller können Verbraucher also weiter mit irreführenden Herkunftsangaben täuschen.
Auf der Lebensmittel-Messe Grüne Woche in Berlin gab Frau Aigner heute den offiziellen Startschuss für das “Regionalfenster”. In fünf Regionen (Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen) soll das blau-weisse Siegel auf zunächst 150 Produkten testweise eingeführt werden.
Das “Fenster” auf der Packung gibt Auskunft über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten, den Ort der Verarbeitung und optional zu den Vorstufen der Landwirtschaft.
Die Art der Erzeugung (etwa ökologisch oder ohne Gentechnik) spielt keine Rolle. Die Region muss klar benannt werden (zum Beispiel „aus der Eifel“) und zumindest die erste Hauptzutat muss zu 100 Prozent aus dieser Region kommen.
Kaum Fortschritte für Verbraucher
Die Zielsetzung des neuen Regionalsiegels benannte Ilse Aigner klar: „Mein Ziel ist eine zuverlässige und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte in Deutschland. Der Verbraucher soll mit einem Blick auf die Verpackung erkennen können, was an dem Produkt ‚regional‘ ist“, so die Ministerin.
Doch mit dem “Regionalfenster” ist die Ministerin bereits zur Einführung an den eigenen Maßstäben gescheitert. Das neue Siegel bringt für Verbraucher kaum Fortschritte – und deckt die Etikettenschwindler in der Lebensmittelbranche.
Irreführung geht weiter – ganz legal
Das Problem ist: Das neue Siegel sollen Hersteller nur freiwillig verwenden können. Lebensmittelproduzenten können also weiter ganz legal von Regionalität oder Heimat fabulieren und das “Regionalfenster” eben nicht verwenden.
„Thüringer Land“- oder „Sachsen Milch“-Produkte stammen aus Bayern, „Mark-Brandenburg“-Milch aus Köln und „Büsumer Feinkost Louisiana Flusskrebse“ aus China – Hersteller, die auf solche Irreführung setzen, können einfach weitermachen wie bisher.
An solchen Fällen von Irreführung und Verbrauchertäuschung ändert Aigners vorgebliche Transparenz-Initiative nichts. Im Gegenteil: Für den Verbraucher wird die Verwirrung durch ein weiteres, unverbindliches Siegel eher noch grösser statt kleiner.
Schon jetzt tummeln sich in den Supermärkten unzählige Qualitätssiegel, ohne dass Verbraucher so genau wissen: Welches ist seriös, welches nur eine leere Marketing-Hülse?
Klare gesetzlichen Regelungen statt freiwilliger Siegel
Wichtiger als ein weiteres freiwilliges Siegel wäre eine klare gesetzliche Regelung: Hersteller müssen verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte anzugeben.
Wenn Hersteller mit regionaler Herkunft werben wollen, muss dies durch die tatsächliche Herkunft der Zutaten gedeckt sein und die Ursprungsregion (für Deutschland mindestens bundeslandgenau) für alle Zutaten angegeben werden. Damit würden sich Regional-Schwindeleien von selbst entlarven.
Frau Aigner deckt die Herkunfts-Schummler
Doch anstelle einer solchen Initiative für verpflichtende Herkunftsangaben deckt Frau Aigner die allgegenwärtigen Herkunfts-Schummler – ganz vorn den obersten Lobbyisten der Branche, den Vorstandsvorsitzenden der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Jürgen Abraham.
Der Schinkenproduzent bewirbt seinen „Schwarzwälder Schinken“ wie eine regionale Spezialität, obwohl wichtige Produktionsschritte in Niedersachsen stattfinden und die Schweine überall, nur nicht im Schwarzwald, gemästet werden.
Dennoch behauptet Abraham wörtlich: „Die Herstellung dieses Traditionsschinkens erfolgt ausschliesslich im Schwarzwald und unterliegt strengen regionalen Bestimmungen.“
Abrahams Schinken erfüllt noch nicht einmal die Bedingungen für Aigners Regionalsiegel. Doch die Ministerin sieht der Irreführung zu und lässt Abraham mit seiner Regionalitäts-Werbung gewähren, statt die Mogelei durch klare Vorgaben zu stoppen.
Mit ihrer freiwilligen Kennzeichnung für andere Hersteller gaukelt Frau Aigner Transparenz nur vor – mit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung dagegen könnten echte Transparenz für Verbraucher geschaffen und Mogelpackungen wie die von Abraham verhindert werden.
15-Punkte-Plan gegen Verbrauchertäuschung
In einem 15-Punkte-Plan hat foodwatch konkrete Vorschläge vorgelegt, mit denen die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten – auch der Schwindel mit irreführenden Herkunftsangaben.
Helfen Sie uns und schreiben Sie jetzt direkt an Ilse Aigner.
→ 15-Punkte-Plan für ehrliche Etiketten durchzusetzen!