Hamburger Hundegesetz vs. SPD und HTV

Zur Hundegesetz-Debatte in Hamburg - von Burkhard Bernheim

- von Presseticker  -

Gefährliche Hunde in Hamburg? Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012

Aus den Hamburger Beißstatistiken geht hervor, dass in den Jahren von 2008-2011 am häufigsten Menschen und Hunde durch Beißvorfälle von Golden Retrievern, Mischlingen und Schäferhunden verletzt worden sind.
Die in Hamburg registrierten Bullterrier fallen alle unter die alte Verordnung und dürfen dementsprechend ohne Maulkorb geführt werden.

Diese Hunde sind im gleichen Zeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Trotzdem ist der Bullterrier in Hamburg mittlerweile auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde. Was bedeutet, dass alle neu angemeldeten Bullterrier, auch nach einem bestandenen Wesenstest, nur mit Maulkorb geführt werden dürfen und für diese Hunde eine Haltergenehmigung zu bekommen, fast unmöglich ist.
Der bedauerliche Vorfall im Jahr 2000 in Wilhelmsburg wird regelmäßig von den Medien für den Erhalt der Rasselisten als Totschlagargument missbraucht. Wenige Monate später wurde in Lutzhorn (Kreis Pinneberg) ein 13-jähriges Mädchen von einem Deutschen Schäferhund zerfleischt.
Der Hund wurde mutmaßlich von Privatpersonen im Schutzdienst ausgebildet.

Diese tödliche Beißattacke ist von den Medien kaum beachtet worden und Konsequenzen wurden vonseiten der Politik nicht gezogen. In Niedersachsen wurde kürzlich ein Hundegesetz, ohne Rasselisten verabschiedet. Keine der Parteien sprach sich für Rasselisten aus.
Die Politiker in Niedersachsen sind nach Beratungen, Anhörungen und Gesprächen mit Vereinen, Verbänden und Sachverständigen aus der Tierforschung, sowie Tierärzten, zu der Erkenntnis gekommen, dass die Rasselisten nicht sinnvoll und zweckmäßig sind.

Dass insbesondere auch kleine Hunde, gerade für Kinder sehr gefährlich werden können, haben Vorfälle immer wieder belegt. Professor Dr. Hackbarth (Tierschutz und Verhaltensforschung) sagte in der Anhörung am 25. Februar. Zitat:
„Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“
Es wurde darauf hingewiesen, dass es in vielen Bundesländern, heute noch Rasselisten gibt. Dass diese Rasselisten nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig sind und viele Klagen gegen diese Hunderasselisten anhängig sind.

Nach Meinung vieler Experten gilt das niedersächsische als das modernstes Hundegesetz Deutschlands. Davon sollte eine Signalwirkung an andere Bundesländer ausgehen, um sich daran orientieren zu können. Mit Spannung ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes in diesem Jahr zu erwarten.
Wird die Mehrheit der Parteien (Politiker/innen) an den Hunderasselisten festhalten oder dem Beispiel aus Niedersachsen folgen?

Sollte der Gesetzgeber in Hamburg weiterhin an den Rasselisten im Hundegesetz festhalten, stellen sich folgende Fragen: In den wissenschaftlichen Erkenntnissen (Studien, Gutachten usw.) und der juristischen Einschätzung von Fachleuten, in Bezug auf den Verzicht von Rasselisten in Niedersachsen, setzt sich die Auffassung durch, dass es keine Unterschiede diesbezüglich gibt, wie können dann die Politiker in der Hamburgischen Bürgerschaft die Rasselisten aufrecht erhalten?

Hamburger Hundegesetz 2012 – Rasseliste für Hunde in Hamburg?

Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.
Die SPD versucht in Hamburg auf die Schnelle, ein Hundegesetz zu verabschieden. Die Gesetzesvorlage entspricht nicht den Schutz von Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden.

In den Beißstatistiken kommen die in Hamburg unwiderlegbar gefährlichen Hunde der Rassen Pit Bull Terrier und Co. selten oder gar nicht vor, das wird von den meisten in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien ignoriert. Dass an den Beißvorfällen ein auffallend großer Anteil von Gebrauchshunden, wie der Schäferhund und Co. beteiligt sind, scheint den Gesetzgeber in Hamburg nicht zu interessieren.
Solange es Privatpersonen unter dem Deckmantel des Hundesports, bzw. der Gebrauchshundeprüfung erlaubt ist, mit Hunden einen Schutzdienst zu absolvieren, ist das unverantwortliche Handeln der Gesetzgeber in Hamburg nicht verwunderlich. Sind abgerichtete Schäferhunde und Co. keine Waffen?

Hamburger Tierschutzverein (HTV)

Wenn das Hundegesetz in Hamburg in der jetzigen Fassung bestehen bleibt, sollte sich der Hamburger Tierschutz Verein (HTV) überlegen in wieweit es aus Tierschutz und rechtlichen Gründen noch zu verantworten ist, den mit der Stadt Hamburg abgeschlossenen Vertrag aufrechtzuerhalten.
Denn es kann nicht im Interesse der Menschen und Tierrechte liegen, das Hunde die aus Familien gerissen worden sind und nur wegen ihrer Rassezugehörigkeit beschlagnahmt wurden, zu verwahren.

Diese Hunde werden teilweise über Jahre in Zwingern im HTV untergebracht. Der HTV verstößt damit mutmaßlich seit Jahren gegen die Tierschutz- Hundeverordnung. Dass der HTV den Vertrag mit der Stadt Hamburg auf den Prüfstein legen will, sowie eine Klage gegen das kommende Hundegesetz in Erwägung zieht, wie von Herrn Graff einem HTV Vorsitzenden angekündigt, scheinen auch nur wieder leere Worte zu sein.
Der HTV ist und bleibt wohl ein Hundeknast, da hat sich in dieser Hinsicht mutmaßlich auch nach den Poggendorf-Zeiten nicht viel verändert.

Diese folgende Richtigstellung über das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Gesundheits- und Verbraucherschutz vom 25. September 2012, auf der das Hundegesetz behandelt wurde, ist trotz mehrfacher Bitte nicht auf die HTV-Seite gestellt worden.
Das Protokoll enthält einige gravierende falsche Aussagen der SPD, die so nicht den Tatsachen entsprechen und zu einer rechtlich fragwürdigen Entscheidung bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes führen.

Bericht des Gesundheitsausschusses oder Märchenstunde der SPD?

In dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß §26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat folgende Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen:

Zitat vonseiten der SPD:
1. „Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen. Außerdem meinten sie, nach einer zweimaligen Evaluation des Gesetzes und einem entsprechenden Bericht an die Bürgerschaft, der im Wesentlichen immer aus der Beißstatistik bestehe, könne diese auch entfallen.“

Ist es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, obwohl diese Hunde alle ohne Maulkorb gehalten werden dürfen?
Anm.: Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.

Zitat vonseiten der SPD:
2. „Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel noch die Einfuhr und das Verbringen dieser Hunde in das Inland gestatte.

Das Gesetz sei kein Tierschutzgesetz, sondern ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in Hamburg. In der Abwägung der Interessen der Bevölkerung, geschützt zu sein vor gefährlichen Hunden, und des Interesses von Hundehaltern, gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig zum Schutze der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung aus.

Insofern hielten sie die Beißstatistik für aussagekräftig. Es sei auch nicht erkennbar, wo ein weiter gehen-der Auftrag an den Senat abzulesen gewesen wäre. Sie empfahlen, an diesen Regelungen festzuhalten und damit auch an einer Gesetzespraxis in Hamburg, die mit den bundesgesetzlichen Regelungen im Einklang sei. Aus der Evaluation sei kein Argument für ein anderes Verfahren als auf Bundesebene abzulesen.“

Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten. In einigen Bundesländern wie auch in Niedersachsen kann jeder Mensch legal, Pit Bull Terrier und Co. züchten und halten.

Hunde, Dalmatiner

Hunde, Dalmatiner

Wie kommt es zu diesen, nicht den Tatsachen entsprechenden Aussagen vonseiten des SPD Senats?
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“
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beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 enthalten ist.
Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen. Auch in Hessen wurden auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 Hunderassen von der Rasseliste gestrichen.

Mit welcher Begründung hält sich der Hamburger Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hundegesetzes nicht an den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts?

Warum wurden, bei der neuen Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes, Hunderassen, die im Berichtszeitraum aufgrund der Beißstatistik wenig oder gar nicht in Beißvorfälle verwickelt waren, nicht von der Rasseliste gestrichen?
Was unterscheidet den Gesetzgeber in Hamburg, in Bezug auf den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber (“97 c”), mit den Gesetzgebern anderer Bundesländer?

Zitat vonseiten der SPD:
3. „Das Besondere, was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.
Wenn es gleichwohl einen Beißvorfall gebe, sei dieser Hund nicht regelgerecht gehalten worden. Deshalb könne man nur schwer daraus ableiten, dass Menschen nicht zu Schaden gekommen seien.“

Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter.
Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.

Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?

Zitat vonseiten der SPD:
4. „Sie wiesen auf die in der letzten Wahlperiode zu diesem Thema durchgeführte Anhörung hin. Es gebe mit Sicherheit nichts Neues. Das Niedersächsische Hundegesetz sei seit dem 26. Mai 2011 in Kraft. Daraus könne man im Moment noch keine Schlüsse ziehen.
Wenn dies nach fünf Jahren in Niedersachsen evaluiert sei, stehe es jedem frei, Anträge zu stellen, um das Gesetz zu übernehmen.
Die im Senatsantrag vorgesehenen Änderungen wollten sie heute beschließen, damit das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten könne, sodass sich kein Zeitfenster auftue, in dem dann wieder alles möglich wäre. Die Befürchtung liege nahe, dass ein solches Zeitfenster entsprechend genutzt würde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter unterstrichen, dass die Beißstatistik Hamburgs genauso aussehe wie die anderer Länder. Es gebe dieselben Angaben und dieselben Kategorien.
Das niedersächsische Gesetz sei noch zu jung, als dass man schon den Schluss ziehen könne, dass es sich bewährt habe. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen könnten noch keine Angaben dazu machen, ob das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ausreiche und ob es sich bewähre oder nicht.“

Die Rasselisten wurden in Niedersachsen am 2. Februar 2003 wieder aus dem Hundegesetz gestrichen. Genau dass, hat der Gesetzgeber in Niedersachsen auch berücksichtigt und verabschiedete am 26. Mai 2011 wieder ein Hundegesetz ohne Rasselisten.
Dem entsprechend, kann man daraus Schlüsse ziehen, weil sich in Niedersachsen das Hundegesetz ohne Rasselisten bereits seit neun Jahren bewährt hat.

Unter diesem Hintergrund ist es fraglich, mit welcher Begründung in Hamburg noch einmal fünf Jahre gewartet werden sollte, um dann das Niedersächsische Hundegesetz auf einen Antrag hin zu übernehmen?

Ausschussempfehlung
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- Abgeordneten gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Abgeordneten sowie der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Abgeordneten der GRÜNEN den Senatsantrag aus der Drs. 20/5110 anzunehmen.

Alle Parteien stimmten gegen den Gesetzentwurf der SPD, nur die Grünen enthielten sich. Den Antrag auf Durchführung einer Anhörung gemäß §59 (1) GO lehnte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten, der Abgeordneten der GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimme des FDP-Abgeordneten sowie bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten ab.

Gegen diesen Antrag einer Anhörung gemäß §59 Absatz 1 der Geschäftsordnung, was bedeutet, dass sich jeder aus dem fachkundigen Publikum zum Thema zu Wort melden kann, stimmte Frau Kersten Artus (Die Linke). Auch hätte sich die Bürgerschaftsabgeordnete schon während der Sitzung am 25. September 2012 zu den hier aufgeführten nicht zutreffenden Angaben der SPD, äußern können.

Des Weiteren lehnte Frau Artus es ab, eine Kleine Anfrage zu stellen, bezüglich des Protokolls. Um eine Klärung der rechtlich fragwürdigen Sachlage herbeizuführen, damit es zukünftig in Hamburg, ein juristisch und wissenschaftlich fundiertes Hundegesetz geben wird.

Daraufhin wurde Kersten Artus darum gebeten die letzte Möglichkeit zu nutzen, das Thema Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes für die Aktuelle Stunde oder einer Debatte bis Montag, 5. November 2012, 13.30 Uhr, für die Bürgerschaftssitzung am Mittwoch, dem 7. November 2012, 15.00 Uhr Ort: Rathaus, Plenarsaal anzumelden.

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