N icht wenige Kommunisten glauben, sie seien dem Marxismus-Leninismus schuldig, in ihren Parteistatuten am Fraktionsverbot festzuhalten und häufig werden sie von bürgerlicher Seite, unter Umkehrung des bewährten Vorzeichens, darin bestärkt. Hier liegt ein Irrtum vor, den es zu überwinden gilt.
Von 1903 bis 1912 sind Lenins Bolschewiki selber Fraktion gewesen, und nachdem sie sich auf ihrer Konferenz in Prag, im Januar 1912, unter Trennung von den Menschewiki und anderen Opportunisten zur Partei konstituiert hatten, sollte es während weiterer neun Jahre an Tendenzen, Plattformen, auch Fraktionsbildungen in ihren Reihen nicht fehlen.
In diese Zeit fallen immerhin der erste Weltkrieg, die beiden Revolutionen von 1917, der Brester Friede und ein dreijähriger Bürgerkrieg, in dem, ehe die Sowjetmacht ihn siegreich bestand, 14 kapitalistische Staaten militärisch gegen sie interveniert hatten. Die Möglichkeit fraktioneller Betätigung ist also bolschewistisch legitim. Sie hat sich desgleichen mit dem straffen Zentralismus der Partei solange gut vertragen, wie der ein demokratischer und kein bürokratischer Zentralismus war.
Dazu freilich begann er nach dem Bürgerkrieg zu entarten und es gilt zu begreifen warum. Die Zerrüttung des Landes machte den Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik (NÖP) erforderlich, unter Wiederbelebung kapitalistischer Elemente. Diesen sollte dabei wenigstens jede Gelegenheit, sich politisch zu organisieren, genommen werden, weshalb jetzt erst das Verbot anderer Parteien erfolgte, das die – bis dahin legal gebliebenen – Menschewiki und Sozialrevolutionäre traf. Und um der Gefahr vorzubeugen, dass sich ersatzweise, “objektiv” klassenfeindliche Opposition in der kommunistischen Partei selbst sammelte, ward zugleich deren Mitgliedern Fraktionsmacherei bei Strafe des Ausschlusses untersagt.
Ich spreche vom X. Parteitag, der im März 1921 stattfand. Zu verantworten sind seine Beschlüsse noch von Lenin und Trotzki, ebenso von Sinowjew, Kamenew, Stalin, Bucharin, kurz von allen damaligen Parteiführern. Nur einer, der bedeutende Marxforscher Rjasanow, wagte zu prophezeien, dass Chaos, Korruption und Bürokratismus die Konsequenzen sein würden.
Diametral stand dem eine andere Warnung, von Seiten Karl Radeks gegenüber, der, mit seiner apodiktischen Schärfe, zu der Lenin sich nicht hinreissen lies, erklärte: Menschewisten und Sozialrevolutionären Freiheit gewähren, hiesse Selbstmord begehen.
Von späteren ist das Parteien- und das mit ihm verbundene Fraktionsverbot aus dem Jahre 1921 kaum weniger unterschiedlich bewertet worden. Wenn alle Stalinisten es seitdem immer uneingeschränkt bejaht haben, so kann das nicht wundernehmen.
Im Lager des Trotzkismus dagegen rügt Ernest Mandel es als schweren Fehler. Er begründet diese Meinung damit, dass die Furcht vor kapitalistischer Restauration durch politisches Wiederauftauchen der Klein- und Mittel- Bourgeoisie “eine Fehleinschätzung der kurzfristigen Analyse” bis 1927 gewesen wäre und wirft seinem Meister Trotzki vor, für die – allenfalls als taktische Bewältigung einer Zwangslage zu rechtfertigenden – Beschlüsse des X. Parteitages 1921 den Versuch einer völlig unannehmbaren allgemeinen theoretischen Fundierung geliefert zu haben, wovon er erst gegen Ende seines Lebens in einem Brief abgerückt sei.
In diesem Trotzki-Brief an Merceau Pivert steht, es müsse, wie immer man zur Korrektheit des Fraktionsverbotes auch stehen möge, jedenfalls klar sein, dass damit der Errichtung des stalinistischen Regimes und der bürokratischen Diktatur in der UdSSR Vorschub geleistet worden sei.
Issac Deutscher, eher zentristisch denkend, bringt ungemein viel Verständnis für Motive kommunistischen Machterhalts auf und beklagt gleichwohl den furchtbaren Preis, den der gekostet habe: “Das lebendige Gefühl der Partei musste künstlich abgestumpft, ihr Blick verschleiert und ihr Gehör taub gemacht werden, damit sie gegen unerwünschte Einflüsse immun blieb … Um die Errungenschaften der Revolution zu retten, musste man den natürlichen Rhythmus des politischen Lebens unterdrücken. Indem die Partei dies tat, verkrüppelte sie sich selber an Geist und Körper.” Auch für sie eben war die “Quadratur des Kreises” zum Misslingen verurteilt.
Ich wiederhole: Den Bolschewismus, der 1903 ins Leben trat, auf das erst 18 Jahre später erlassene Fraktionsverbot festzulegen, ist historisch unhaltbar; Von einem generellen Kriterium marxistisch-leninistischer Parteiorganisation kann daher in diesem Punkte keine Rede sein. Und ich füge hinzu: Das Fraktionsverbot, als Zwangsprodukt einer singulär verzweifelten Lage der russischen Partei, dem heutigen politischen Leben der Linken in einem Land wie Deutschland implantieren zu wollen, wäre vollends absurd, um nicht zu sagen lächerlich.
Wir deutschen Kommunisten sind doch wahrlich nicht in der Lage zu entscheiden, ob wir unserer Bourgeoisie, wenn wir ihr schon ökonomische Entfaltung gewähren, nicht wenigstens die Chance nehmen sollten, die Politik des Landes zu beeinflussen.
Dergleichen fragten sich die Jacobiner gegenüber der Gironde, darum ging es Bonaparte beim Sturz des korrupten Directoire und das hatten, nach so manchem Pyrrhussieg im Bürgerkrieg die geschwächten, bedrohten Machthaber im Kreml zu bedenken.
Wir besitzen keine Macht, keine die gesichert, keine die gefährdet wäre. Wir sind geschlagen und fangen, ganz tief unten, von vorne an.
Von alledem abgesehen, muss, rückblickend, die Frage erlaubt sein, ob es beispielsweise den marxistisch-leninistischen Parteien in beiden deutschen Staaten gar so schlecht bekommen wäre, hätten sie Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre in ihren Reihen eine total pazifistische Fraktion toleriert, mit gleicher Aversion gegen die SS-20 wie die PershingII und die Cruise Missile.
Gewiss, derlei Genossen wären einer falschen Ideologie aufgesessen, sie hätten grundsätzlich die Klassenfrage ignoriert und in Bezug auf den konkreten Fall, das ungerechterweise das der Sowjetunion immer wieder aufgezwungene Nachziehen im Rüstungswettlauf verkannt.
Doch die Duldung solchen Andersdenkens hätte der überlegenen Gegenargumentation der Parteimehrheit ein höheres Mass an evidenter Glaubwürdigkeit verliehen und würde sie, vor allem, von dem ewigen Vorwurf ausseninduziert zu sein, befreit haben.
Es ist aber – und auch das muss heute eingestanden werden – vorgekommen, dass gar nicht falsche, nein, dass sehr richtige, ja zeitgemäß lebensrettende Positionen, Wahrheiten von weit höherem Rang, als die im Friedenskampf umstrittenen, in der SED, der DKP und der SEW unterdrückt werden konnten, weil es ihnen da an fraktioneller Stützung gebrach.
So fehlt seit zwei Jahrzehnten, seit der ersten Umweltkonferenz der UN in Stockholm, seit dem ersten Bericht an den “Club of Rome”, dem deutschen Kommunismus in all seinen Abteilungen eine radikalökologische Fraktion, die, nach innen wirkend, beizeiten imstande gewesen wäre, ihm zu angemessenem Epochenverständnis samt entsprechender Neuorientierung an den bekannten Fehlentwicklungen bei den Grünen so wirksam wie hilfreich hätte gegensteuern können, falls diese Parteigründung sich dann nicht sogar ganz erübrigt hätte.
Nachgeschobene Ökologie-Sentenzen in neuen Programmentwürfen machen das Versäumte nicht wett. Sie kommen zu spät, wirken aufgesetzt, sind logisch mit anderweitigen Programmaussagen mitunter überhaupt nicht zu vereinbaren und dürfen schon deshalb nächstens der Routine irgendeines Ressorts – es mag sich auch “Arbeitskreis” oder ähnliches nennen – anheimfallen. Die längst fällige feministische Fraktion ist, nebenbei bemerkt, noch weniger zu ersetzen, am wenigsten dadurch, dass im nachäffenden Jargon eine Sprech- und Schreibhässlichkeit wie “Kommunist/Inn/en” übernommen wird. (Was alternativ da sich räuspert und spuckt, polit-bürokratisch wird’s abgeguckt.)
Gründlich missverstanden würde das Gesagte, fasste jemand es als Lebenshilfe für einen weichen, schwankenden, allen Modetrends sich hingebenden Genossentyp oder gar als Plädoyer für liberale Beliebigkeit im konzeptionellen Bereich auf. Lenins Formulierung im ersten Absatz des Parteistatuts, auf dem II. Parteitag (1903), hat ausser ihrem spezifisch russischem Zug, der an die Parteiarbeit unter Bedingungen tiefster Illegalität, geleitet vom Ausland her, gebunden war – und den wir deshalb, vorläufig jedenfalls, getrost missachten mögen – noch eine ganz andere, universelle Bedeutung, die unverzichtbar bleibt.
Gefordert wird da ein Parteimitglied, das sich als Persönlichkeit, mit seinem Können, seinem Wissen, seinen Erfahrungen, seinen physischen und geistigen Fähigkeiten, in die Organisation voll einbringt, und gerade Menschen dieser Art pflegen wegen der Qualität ihrer Hingabe an die Sache nicht manipulierbar zu sein. Für eine Wahrheit stehen sie ein, solange ihnen die nicht widerlegt wird. In dem, was sie für nützlich halten, lassen sie nicht locker. Für sozialdemokratische Wahlbezirke mit grosser Mitgliedschaft können sie infolgedessen so unbequem sein, wie für einen stalinistischen Apparat.
Und sobald sie zu erkennen glauben, dass die Partei zum eigenen Schaden und mit schlimmen Folgen für die Gesellschaft einen falschen Weg einschlägt, tun sie alles in ihrer Macht stehende, sie davon abzubringen – bis hin zum fraktionellen Zusammenschluss mit gleichgesinnten anderen Genossen.
In diesem Sinne kann gefordert werden: Je besser ein Bolschewik, desto zuverlässiger steckt in ihm der potenzielle Fraktionsmacher.
Es ist die Härte eine solchen Menschenschlags, welcher die gegen ihn gerichtete Härte des Stalinismus herausfordert, heraufbeschworen hat.
Noch wichtiger indes ist das andere: Dass nur ein wirklich revolutionäres Programm den Maßtab für Wert oder Unwert einer konkreten Fraktionsbildung herzugeben vermag und daraus logisch zwingend deren Berechtigung bzw. Verwerflichkeit muss herleiten können.
Genau daran aber lassen es Linksparteien, auch solche die sich Kommunisten nennen, neuerdings am vernehmlichsten fehlen. Halten sie am Fraktionsverbot fest, so verlangen sie ihren Mitgliedern Unterwerfung ab, sagen ihnen jedoch nicht, wofür sie sich unterwerfen sollen. In etwaigen Thesen zur programmatischen Orientierung ist die Weltrevolution nicht zu finden, obwohl der “Club of Rome” jüngst nachgewiesen hat, dass die, als globale, heute auf der Tagesordnung der Geschichte steht.
Machtfragen werden nur äusserst zaghaft, gleichsam mit Glaceehandschuhen angerührt. Soll damit, soweit es sich um unser Land handelt, der Verfassungsschutz gnädig gestimmt werden? Wird das Niedersausen des Damoklesschwerts befürchtet, das im KPD Verbotsurteil vom 17. August 1956 steckt? Das richtet sich doch aber gegen Aktivitäten im Dienst der deutschen Einheit, die wir nun haben. Welcher Kommunist bringt es fertig, in solch günstiger Lage darauf zu verzichten, einen klassischen Text deutscher Prosa zu zitieren, der unter Manteuffel und Bismarck und Wilhelm II. wieder und wieder hat gedruckt und verbreitet werden dürfen?
In ihm ist zu lesen: „Die Kommunisten verschmähen es, ihre Ansichten und Absichten zu verheimlichen. Sie erklären es offen, dass ihre Zwecke nur erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz aller bisherigen Gesellschaftsordnungen.“
Wer dazu noch steht, wird einer Fraktion unschwer anmerken, ob sie Unterstützung verdient oder besser bekämpft werden sollte.