D er Oberste Gerichtshof Spaniens hat entschieden, dass der frühere Untersuchungsrichter Baltasar Garzón mit seinen Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur nicht gegen das Amnestiegesetz verstoßen hat.
Das Karriereende des 56-Jährigen ist trotzdem besiegelt. Anfang Februar war er in einem anderen Fall wegen Amtsmissbrauchs zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt worden.
Garzón erlangte weltweit Berühmtheit weil er in Anti-Terror-Skandalen sowie wegen Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte.
Garzón hatte 2008 Ermittlungen zum Schicksal von mehr als 100.000 Menschen eingeleitet, die zwischen 1939 und 1975 verschwunden waren.
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