A nnette Groth, Bundestagsabgeordnete der sog. Linkspartei, die schon auf der Mavi-Marmara Erahrungen mit dem Terror des zionistischen (israelischen) Repressionsapparat machen konnte, hat im Rahmen einer kleinen Anfrage einen unglaublichen Skandal aufgedeckt:
Die EU (Europäische Union) finanziert die israelische Perfektionierung der Ausraubung und Vertreibung von Palästinensern mit Millionen aus dem Forschungsetat!
Für die unter dem Deckmantel “ziviler Sicherheitsforschung” laufenden Projekte gehen Millionen an Firmen wie die israelische Elbit, einer der grössten Auftragnehmer für die elektronische Überwachungstechnologie an der Apartheidsmauer. (Zur Erinnung: Die deutsche Bank hatte nach Intervention u.a. von pax-christi die finanziellen Verbindungen zu Elbit gekappt.)
Die Kontrolle, dass die Forschungsgelder nicht für Zwecke eingesetzt werden, die Menschen- und Bürgerrechte missachten, obliegt dabei nicht – und das ist ein noch grösserer Skandal – der EU, sondern den Empfängern der Gelder.
Vor diesem Hintergrund fordert die menschenrechtspolitische Sprecherin der sog. Linkspartei, dass das europäisch-israelische Assoziationsabkommen gemäß Artikel 2 des Vertrages ausgesetzt wird, solange Israel die völkerrechtswidrige Politik gegenüber Palästina fortsetzt.
Artikel 2 des Abkommens verlangt von allen Partnern der EU die Respektierung von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien. Die Verletzung von Artikel 2 stellt damit einen Rechtsgrund für die Aussetzung dar.
Dass sich die EU an das – eigene – geltende Recht halten wird ist jedoch höchst unwahrscheinlich; betätigt sie sich doch auch ansonsten als ein willfähriges politisches Werkzeug des zionistischen Regimes namens “Israel”, um die Entrechtung und Unterdrückung Palästinas zu fördern.
Bundesregierung muss die Einhaltung von Menschenrechten bei der Vergabe von Forschungsgeldern gewährleisten!
Pressemitteilung von Annette Groth, MdB, 25.01.2012
„Es ist skandalös, dass bei deutschen und europäischen Sicherheitsforschungskooperationen keine Kontrollen entlang menschenrechtlicher Kriterien durchgeführt werden“, so Annette Groth, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich ihrer Kleinen Anfrage zur „Verletzung menschenrechtlicher Kriterien bei der Kooperation mit Drittstaaten im Bereich Sicherheitsforschung“.
Auf die Frage wie bei Forschungskooperationen mit ausländischen Unternehmen die Vereinbarkeit mit den Regeln zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern überprüft werde, gab die Bundesregierung zur Antwort: „Die Einhaltung der einschlägigen nationalen und EU- Rechtsvorschriften obliegt den Zuwendungsnehmern.“
Als Zuwendungsnehmer werden die geförderten Einrichtungen bezeichnet. Damit sagt die Bundesregierung, dass die Einhaltung der Politischen Leitlinien der Bundesregierung und des EU- Verhaltenskodex den profitierenden Unternehmen selbst übertragen ist.
„Das Prinzip einer „unkontrollierten Selbstkontrolle“ erscheint im Bereich der Rüstungskontrolle ebenso neu wie unangemessen. Es ist rechtlich unhaltbar, dass die Bundesregierung meint, ihre Pflicht zur Umsetzung der EU-Dual-Use-Verordnung auf die profitierenden Einrichtungen übertragen zu können“, so Groth.
Unter dem Deckmantel der “zivilen Sicherheitsforschung” erhalten israelische Rüstungsfirmen Subventionen in Millionenhöhe. Im EU-Sicherheitsforschungsprogramm ist Israel, nicht selten führend, an 29 Projekten beteiligt und damit das Nicht-EU-Land, das am stärksten von der europäischen Forschungsförderung profitiert.
Allein das israelische Rüstungsunternehmen Elbit hat insgesamt 2,3 Millionen Euro aus Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms erhalten.
Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) arbeitet am Ausbau der deutsch-israelischen Kooperation im Rahmen des nationalen Programms „Forschung für zivile Sicherheit“.
Unter den Programmbewerbern befinden sich u.a. die Rüstungskonzerne Elbit, Israeli Aerospace Industries und Israel Military Industries, sowie das Soreq Nuclear Research Center, mit dem die BRD auch eine wehrwissenschaftliche Forschungskooperation unterhält.
In den Projekten werden Dual-Use-Technologien entwickelt. Dabei handelt es sich um solche Technologien, die sowohl zivil wie auch militärisch einsetzbar sind. Der Export von Dual-Use-Gütern, die für eine militärische Nutzung vorgesehen sind, unterliegt den „Politischen Grundsätzen der Bundesrepublik über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000.
Das beinhaltet die „sorgfältige Abwägung menschenrechtlicher Argumente“.
Annette Groth weiter: „Es ist grotesk, dass die Bundesregierung sich auf den Standpunkt stellt, dass bei internationalen Kooperationen in der Sicherheitsforschung kein Risiko zur Verletzung von Menschenrechten bestünde. Die Entwicklungen der Sicherheitsforschung gefährden schliesslich nicht erst dann Menschenrechte, wenn sie militärisch genutzt werden, sondern ebenso bei der zivilen Anwendung.
Die Behauptung der Bundesregierung, dass die Sicherheitsforschungsprogramme des BMBF und der EU „ausschliesslich die zivile Sicherheit“ beträfen, widerspricht eklatant den Planungsdokumenten der EU und der Bundesregierung. Insbesondere bezeugen diese Dokumente, dass die Regierung selbst von einem zivil-militärischen Kontinuum ausgeht und die Abgrenzungsmöglichkeiten für gering hält.“
So heisst es im Positionspapier des Wissenschaftlichen Ausschusses, der als Expertengremium das BMBF bei der inhaltlichen Ausrichtung des Sicherheitsforschungsprogramms berät: „Das in der militärischen Forschung erworbene technologische Know-how muss auch im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung verfügbar sein und umgekehrt. Technologien sind nicht per se „entweder oder“ zuzuordnen. (…) eine klare und dauerhafte Trennung von militärischer und ziviler Sicherheitsforschung nur schwer stringent durchzuhalten ist.“
Annette Groth weiter: „Ich vermute, dass die Bezeichnung „zivile Sicherheitsforschung“ bewusst gewählt wird, um den militärischen Charakter des Forschungsprogramms zu verbergen und den demokratischen Diskurs sowie die gesetzliche Kontrolle zu erschweren.
Mit der vorliegenden Antwort zur Sicherheitsforschung hat sich die Bundesregierung extrem unglaubwürdig gemacht, da sie ihren eigenen Veröffentlichungen widerspricht. Eine kohärente Querschnittspolitik im Sinne der Menschenrechte, wie sie der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung in Anspruch nimmt, setzt voraus, dass die menschenrechtlichen Folgen staatlichen Handelns systematisch überprüft werden und Menschenrechte als Richtschnur für jedes politische Handeln angelegt werden.
Dies gilt auch für vermeintlich sachfremde Politikbereiche, doch umso mehr bei der Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitstechnologien. Die Besatzungspolitik der israelischen Regierung und die daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht länger über den europäischen Forschungsetat und durch deutsche Steuergelder mitfinanziert werden.
Das europäisch-israelische Assoziationsabkommen muss gemäß Artikel 2 des Vertrages ausgesetzt werden, solange Israel die völkerrechtswidrige Politik gegenüber den Palästinensern fortsetzt. Artikel 2 des Abkommens verlangt von allen Partnern der EU die Respektierung von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien.
Die Verletzung von Artikel 2 stellt damit einen Rechtsgrund für die Aussetzung dar.“