D as Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage einer Friedensaktivistin gegen die Lagerung von US-Atomwaffen auf einem Fliegerhorst in der Eifel abgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass 20 Atomsprengköpfe im NATO-Fliegerhorst Büchel lagern, was jedoch offiziell nicht bestätigt wird.
Die Vorsitzende Richterin in Köln, Doris Wundes, hatte jedoch geäussert, dies sei für das Urteil letztlich nicht entscheidend, sie werde einfach davon ausgehen, dass die US-Atombomben tatsächlich vor Ort seien.
Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Konsequenzen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Aussen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen.
Zudem habe die Bundesrepublik angeblich bereits vielfältige Vorstöße für eine atomare Abrüstung unternommen, argumentierte das Gericht. (Az.: 26 K 3869/10)
Das Gericht wies die Klage der 68-jährigen Apothekerin, die in der Friedensbewegung aktiv ist, als rechtswidrig ab. Frau Köhler hatte gegen die Bundesregierung geklagt und gefordert, dass die Atomwaffen aus dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel, in der Nähe ihres Wohnortes, entfernt werden.
Sie bezeichnete die Lagerung dieser Waffen als eine Verletzung des Grundgesetzes und des NPT-Vertrages durch die Bundesregierung.
Gegen das Urteil kann die Klägerin nun Berufung einlegen. Schon zuvor hatte sie erklärt, sie wolle mit ihrer Klage notfalls bis vor das sog. Bundesverfassungsgericht ziehen.
Der Fliegerhorst Büchel in der Eifel ist jedes Jahr Ort von Demonstrationen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von Atomwaffen und deren Forderung nach Beseitigung dieser Waffen aus Deutschland.