D as Unternehmen Yukos hat bei der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichts Berufung gegen einen Gerichtsbeschluss vom September eingereicht, mit dem die Gerichtsprozesse in Russland, welche zum Bankrott von Yukos geführt hatten, als nicht politisch motiviert bewertet wurden.
Das berichtet die Agentur für Rechts- und Gerichtsinformationen RAPSI unter Berufung auf die Pressesekretärin des Gerichts, Kristina Pencheva-Malinowski.
In seinem Beschluss hatte das Gericht festgestellt, dass Russland beim Gerichtsstreit von Yukos in den Arbitrage-Instanzen eine Reihe von Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Zugleich stellte es keinen politischen Hintergrund in den Gerichtsverhandlungen fest.
Yukos hatte von der Russischen Föderation rund 98 Milliarden Dollar als Entschädigung für die ehemaligen Yukos-Aktienbesitzer verlangt. Das Gericht sah allerdings von einem Beschluss zur Höhe der Entschädigung ab und bot den Seiten drei Monate Zeit zur Abstimmung des Betrags.
Da nun Berufung gegen den Beschluss eingereicht worden ist, verschiebt sich die Frage der Entschädigung auf unbestimmte Zeit.