P rof. Dr. Aleksej Fenenko, Historiker an der Lomonossow-Universität Moskau (MGU), erläutert im Interview mit dem russischen Radiosender VestiFM, dass auch der sog. “2+4 Vertrag” von 1990 erstens kein Friedensvertrag ist und zudem auch Bestimmungen enthält, welche die Nicht-Souveränität Deutschlands fortschreiben.
Der Wissenschaftler bilanziert, dass dem Völkerrechtssubjekt Deutschland bis heute ein Friedensvertrag und die volle Souveränität vorenthalten wird, obwohl nach Beendigung der Kampfhandlungen des Zweiten Weltkriegs 1945 die Alliierten Siegermächte zunächst anderes beschlossen hatten.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Nach dem Bonner Vertrag von 1952 wurden vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung eines Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.