Kölner Verwaltungsgericht: E-Zigaretten sind in Gaststätten erlaubt

Erstinstanzliches Urteil noch nicht rechtskräftig

- von Presseticker  -

I n erster Instanz hat das Kölner VerwaltungsGericht den Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt. Das Gericht stellte sich auf die Seite eines Gastwirts, der die Stadt Köln verklagt hatte.

In ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil betonten die Richter heute, dass E-Zigaretten (Elektrische Zigarette) nicht geraucht werden, sondern Flüssigkeit verdampfen. Daher würden sie nicht im Sinne des Gesetzes “geraucht” (Az.: 7 K 4612/13).
Die Stadt Köln kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

Die elektrische Zigarette (E-Zigarette) ist ein Gerät, welches eine Flüssigkeit verdampft, diese wird vernebelt und ähnelt in Konsistenz und sensorischer Wirkung dem Tabakrauch, enthält jedoch nicht dessen Inhaltsstoffe

Die elektrische Zigarette (E-Zigarette) ist ein Gerät, welches eine Flüssigkeit verdampft, diese wird vernebelt
und ähnelt in Konsistenz und sensorischer Wirkung dem Tabakrauch, enthält jedoch nicht dessen Inhaltsstoffe

Die Stadt Köln hatte dem Wirt mit Ordnungsmaßnahmen gedroht, weil in seiner Gaststätte E-Zigaretten konsumiert wurden. Das Gericht betonte, die Gefahren des Passivrauchens und jene aus dem Konsum von E-Zigaretten seien nicht vergleichbar.
Passivrauchen führe angeblich zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren, die durch die schädlichen Stoffe im Tabakrauch ausgelöst würden – eine zudem umstrittene Behauptung.

Diese Verbrennungsstoffe fehlten im Dampf einer E-Zigarette. Das in Nordrhein-Westfalen gültige Nichtrauchergesetz hätte wegen der Unterschiede zur herkömmlichen Zigarette klarer gefasst werden müssen.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium verweist nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa auf anderslautende Einschätzungen von Lobbyisten der Nichtraucherindustrie.
So komme eine vermeintliche “Studie” zur Passivrauchbelastung durch elektrische Zigaretten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass E-Zigaretten die Raumluft mit gesundheitlich bedenklichen Substanzen belasten.
Der Bund habe schon 2011 klargestellt, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen September entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, keine Arzneimittel sind.
Das Land NRW ist dagegen in Revision gegangen. Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit den E-Zigaretten befassen müssen.

RF/dpa

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