D er russische Inlandsgeheimdienst FSB (Föderaler Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation) könnte weitere Machtbefugnisse im Bereich Informationssicherheit erhalten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachte die Regierung dieser Tage in die Staatsduma (Parlamentsunterhaus) ein.
Artikel 13 des Gesetzes über den FSB soll geändert werden. Derzeit sind darin unter anderem folgende Verbrechen aufgezählt, zu deren Bekämpfung der russische Inlandsgeheimdienst bevollmächtigt sind: Spionage, Organisierte Kriminalität, Korruption, illegaler Waffenhandel, verfassungsfeindliche Aktionen.
Nach der Novellierung soll der Artikel auch Maßnahmen zur Förderung der Informationssicherheit im globalen Cyberkrieg enthalten. Derzeit zählen dazu nur die staatliche, militärische, wirtschaftliche und Umweltsicherheit des Landes.
Mit der Erweiterung der Vollmachten des FSB soll auf die „ständig zunehmenden Gefahren für Russlands nationale Interessen im Informationsbereich“, auf die sich häufenden Hackerangriffe auf russische Behörden, Finanzinstitutionen und andere Organisationen reagiert werden.
Zugleich wurde darauf verwiesen, dass Terroristen heutzutage moderne Technologien für die Vorbereitung von Anschlägen einsetzen. Mit weiteren Vollmachten könnte der FSB die neuen Terrorgefahren jedoch effizienter bekämpfen.
Zu Beginn dieses Jahres hatte Präsident Wladimir Putin den FSB per Erlass damit beauftragt, für die Cybersicherheit des Landes zu sorgen.