D er sog. “Steuerkommissar” der imperialen Institution EU (Europäische Union), Algirdas Gediminas Šemeta, schlägt eine Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf alle Einkommensarten vor.
Das soll innerhalb der 27 EU-Mitgliedsländer gelten und über eine überarbeitete Amtshilferichtlinie durchgesetzt werden.
„Die Finanzminister müssen die Anweisungen ihrer Staats- und Regierungschefs befolgen“, lässt der EU-Kommissar insbesondere die Finanzminister Maria Fekter (Österreich) und Luc Frieden (Luxemburg) wissen.
Die Erweiterung sei laut Šemeta angeblich eine „machtvolle Waffe in unserem Arsenal, um einen starken Schlag gegen Steuerflucht“ zu führen.
Die Amtshilferichtlinie umfasst derzeit nur einen automatischen Info-Austausch für fünf Einkommensarten – Gehälter aus unselbstständiger Beschäftigung, Pensionen, Lebensversicherungen, Grund und Boden sowie Verwaltungsvergütungen (Aufsichtsratsgebühren) -, der 2015 in die Praxis umgesetzt wird.
Nun geht es um eine Ausweitung nicht nur auf Dividenden, Veräusserungsgewinne und Tantiemen/Lizenzgebühren, sondern auf sämtliche Einkommensarten.
Der automatische Informationsaustausch soll auf Investmentfonds, Lebensversicherungen, innovative Finanzinstrumente sowie Trusts und Stiftungen ausgeweitet werden.
Die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie wiederum umfasst nach ihrer Beschlussfassung 2003 und der Anwendung seit 2005 Zinseinkommen, die in einem Mitgliedsland an sog. Steuerausländer bezahlt werden. Dabei hatten zuletzt Österreich und Luxemburg als Alternative zum automatischen Informationsaustausch die Möglichkeit der Quellensteuer genützt.
Mehr als 60 Millionen Euro flossen seit 2005 etwa aus der Schweiz nach Österreich.
Gleichzeitig stimmten Österreich und Luxemburg zuletzt doch einem Mandat der EU-Kommission für Verhandlungen mit Drittstaaten über eine Ausweitung des Informationsaustausches zu.
Pikant daran ist, dass dieses Verhandlungsmandat der Kommission mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco auf dieser erweiterten, aber noch nicht beschlossenen Zinsbesteuerungsrichtlinie innerhalb der EU basiert.
Die Verhandlungen sollen demnächst starten. Von der Schweiz ist bis dato aber wenig Bereitschaft bekannt, zum automatischen Informationsaustausch überzugehen. Die Schweizer haben derweil Post aus Brüssel erhalten. Šemeta kündigt darin an, nächste Woche mit der Schweiz Verhandlungen über eine Verschärfung des Zinsbesteuerungsabkommens aufnehmen zu wollen.
FACTA – USA verlangen Daten
Ein weiteres europäisches Pilotprojekt mit Namen FACTA soll ebenfalls die totale Kontrolle perfektionieren. Bei dem von Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien und Italien initiierten Programm sind laut Šemeta bald 17 EU-Staaten dabei. Neben den Initiatoren seien das Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, die Slowakei und Tschechien.
Beim Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) geht es darum, dass die USA Informationen über ihre Bürger in Europa von den EU-Staaten verlangen. Das US-Steuergesetz FACTA zwingt damit ausländische Finanzinstitutionen zur automatischen Datenübermittlung.
Österreichs Ressortchefin Fekter wiederum bemängelte FACTA. Derzeit handle es sich um eine Einbahnstrasse, „die Amerikaner wollen von uns Daten, ohne dass im selben Atemzug wir Daten von den USA erhalten“.
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