Hoeneß verzichtet auf Revision

Nur eine milde Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den Bayern-Promi

- von RF  -

U li Hoeneß verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und akzeptiert damit die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem tritt er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück, teilte der 62-Jährige heute in einer persönlichen Erklärung mit.

Damit hat sich Hoeneß mit der sehr milden Strafe arrangiert. Von den dreieinhalb Jahren wird der Multimillionär nur einen Teil absitzen müssen, zudem ist heute in bürgerlichen Medien bereits von der Möglichkeit des offenen Vollzugs die Rede. Somit ist absehbar, dass der Schwerkriminelle Hoeneß kaum wirklich einsitzen wird müssen, im Gegensatz zu Durchschnittsbürgern mit weit geringeren Vergehen.
Immerhin ist mittlerweile von mindestens rund 28 Millionen Euro die Rede, die der Bayern-Promi ergaunert hatte.

Hoeneß verzichtet auf Revision - Nur eine milde Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den Bayern-Promi

Hoeneß verzichtet auf Revision – Nur eine milde Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den Bayern-Promi

„Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen“, erklärte der Fussballfunktionär und ehemalige Fussballspieler Ulrich “Uli” Hoeneß in der Presseerklärung.
„Ausserdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder.“

Am Donnerstag hatten Hoeneß´Strafverteidiger noch angekündigt, in Revision gehen zu wollen und damit das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen zu lassen.

Die Münchner Staatsanwaltschaft will erst Anfang nächster Woche entscheiden, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von fünfeinhalb Jahren gefordert.

Die Erklärung von Hoeneß deutet darauf hin, dass der Bayern-Präsident den Fall nun zügig hinter sich lassen will und nicht noch möglicherweise Jahre mit weiteren Instanzen konfrontiert zu werden. Ausserdem könnte das Ergebnis einer Revision eine deutlich höhere Haftstrafe sein.
„Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung“, schreibt er. „Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.“

Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwalt kann in Revision gehen. Diese prüft derzeit die mündliche Urteilsbegründung und entscheidet dann, ob sie Revision einlegt. Die Staatsanwaltschaft hat dafür bis zum 20. März. Sie wolle sich Anfang kommender Woche entscheiden, heisst es aus Justizkreisen.

RF/APA

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