Hartz IV: 56-jährige sollte schwere Pflasterarbeiten ausführen

Demütigung und Sklavenarbeit im Kapitalismus

- von RF  -

W eil sich eine 56-jährige Neubrandenburgerin weigerte, Pflasterarbeiten auszuführen, wurde sie mit einer 30-prozentigen Hartz IV-Sanktion belegt. Wie Barbara K. berichtet, war beim Einstellungsgespräch nur von Garten- und Reinigungsarbeiten die Rede.

Als sie allerdings vom Arbeitgeber, einer Sanitär- und Heizungsinstallationsfirma mit der Pflasterarbeiten beauftragt wurde, musste sie den Job verständlicherweise hinschmeissen.

„Die Finger waren ganz kaputt, die Knie und das Kreuz schmerzten, ich kam bald nicht mehr hoch. Diesen Job packe ich nicht (…) nicht mal Handschuhe und Knieschutz gab es“, erzählte die wütende 56-Jährige im Interview mit dem Nordkurier.

Hartz IV: 56-jährige sollte schwere Pflasterarbeiten ausführen

Hartz IV: 56-jährige sollte schwere Pflasterarbeiten ausführen

Das Jobcenter hatte kein Verständnis dafür, dass das Hartz IV-Opfer, eine Frau die seit 20 Jahren jede Tätigkeit vom Arbeitsamt angenommen hatte, den Job nicht mehr ausführen wollte.

Die Neubrandenburgerin erinnert sich noch an ihre Tätigkeit zu DDR-Zeiten im Hotel “Vier-Torte” (heute Radisson Blu), wo sie Wirtschaftsgehilfin gelernt und später als Beiköchin und danach in der Agrotechnik gearbeitet hatte.
„Nach der Wende wurde ich nicht mehr gebraucht, hatte nur mal befristete Arbeit und Ein-Euro-Jobs.“

30-prozentige Hartz IV-Sanktion

Da Barbara K. körperlich nicht in der Lage war die Tätigkeit bei der Heizungsbaufirma zu bewältigen, insbesondere die Pflaster-Arbeiten auszuführen, rief sie bereits am ersten Tag beim zuständigen Jobcenter an und machte deutlich, dass sie die Arbeit nicht mehr schafft.

Es folgten Sanktionen, so dass der Hartz IV-Regelsatz der Frau um 30 Prozent gekürzt – und somit das Überleben gefährdet – wurde.

Die Behörde ist anderer Meinung und hätte angeblich genau geprüft, ob die Arbeiten für Barabara K. zumutbar sind. Der Sachbearbeiter sei davon ausgegangen, dass verschiedene Tätigkeiten auszuführen sind, die sich aus den genannten Reinigungs- und Gartenarbeiten sowie Pflastern zusammensetzen.

Gleichzeitig erklärte das Jobcenter, der Arbeitgeber hätte versichert, dass Arbeitshandschuhe vorhanden gewesen seien.

Nun hat Barbara K. Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt, der vom Jobcenter geprüft wird.

vollständiger Artikel → hartz-iv.info

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