Bremer Prozess zu Brechmittel-Einsatz unter Zwang

Einstellung des Verfahrens wäre ein verheerendes Signal

- von Presseticker  -

E ine mögliche Einstellung des “Brechmittelprozesses” durch das Landgericht Bremen wäre nach Auffassung der Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) ein verheerendes Signal. „Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass ein so grausamer, unmenschlicher Brechmittel-Einsatz unter Zwang, der zum Tod eines Menschen geführt hat, auch gesetzlich verfolgt wird“, erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Dr. med. Sabine Farrouh.

Die IPPNW fordert die Bremer Ärztekammer auf, die Approbation des zuständigen Polizeiarztes auf eine Verletzung der verbindlichen Berufsordnung zu überprüfen.

Mutmaßlichen Drogendealer Laye Alama Condé starb nach Brechmittel-Einsatz unter Zwang

Mutmaßlichen Drogendealer Laye-Alama Condé starb nach Brechmittel-Einsatz unter Zwang

Der Deutsche Ärztetag beschloss 2002 und 2006, dass die Vergabe von Brechmitteln an verdächtige Drogendealer zum Zwecke der Beweismittelsicherung ohne Zustimmung des Betroffenen ärztlich nicht zu vertreten ist.
„Das gewaltsame Einbringen von Brechmitteln mittels einer Magensonde stellt ein nicht unerhebliches gesundheitliches Risiko dar“, heisst es in dem Beschluss.

Bereits im Jahr 2006 verurteilte der europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis in einem Verfahren gegen Deutschland als unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Bundesgerichtshof urteilte 2010 und 2012, dass die Beihilfe eines Arztes im Fall eines tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatzes nach objektiven Maßstäben eindeutig als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu werten sei.

Zum Hintergrund des Prozesses: Der Polizeiarzt Igor V. hatte Ende 2004 in Bremen dem mutmaßlichen Drogendealer Laye-Alama Condé Brechsirup und literweise Wasser per Schlauch eingeflößt, um verschluckte Kokainkugeln als Beweismittel sicher zu stellen. Dabei geriet Wasser in seine Lunge.
Obwohl der 35-jährige bewusstlos wurde, setzte der Arzt die Maßnahme fort.

Der Mann starb 11 Tage später, ohne je wieder das Bewusstsein erlangt zu haben.

Die bisherigen Freisprüche des Bremer Landgerichtes 2008 und 2011 wurden vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Den ersten Freispruch hielt der BGH für offensichtlich unbegründet, den zweiten Freispruch bezeichnete er als „grotesk falsch“.

Weitere Informationen über Fälle direkter oder indirekter Beteiligung von Ärzten und Ärztinnen an erniedrigender Behandlung und anderen Menschenrechtsverletzungen erhalten Sie in dem IPPNW-Report → Prävention von Folter
und im → Parallelbericht der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Deutschland (PDF)

RF/IPPNW

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