Schwarz-Gelb beschliesst Betrüger-Schutz-Gesetz

Von wegen mehr Verbraucherinformation: Statt Neuregelung wurde alter, wirkungsloser Paragraph recycelt

- von Presseticker  -

D ie gestern Abend vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wird nicht zu einer besseren Information der Verbraucher bei Betrugsfällen führen.
Die Regierungskoalition hat in Wahrheit keine Neuregelung vorgenommen, sondern einen Absatz nahezu wortwörtlich wieder in das Gesetz aufgenommen, der bis August 2012 bereits dort stand – und der schon bis dahin nicht dazu geführt hat, dass die Behörden bei Etikettenschwindel und Betrugsfällen über die betroffenen Produkte informieren.

Schwarz-Gelb beschliesst Betrüger-Schutz-Gesetz

Schwarz-Gelb beschliesst Betrüger-Schutz-Gesetz

„Schwarz-Gelb betreibt mit dem Gesetz selbst Etikettenschwindel: Die Koalition hat ein echtes Betrüger-Schutz-Gesetz beschlossen und erdreistet sich, dies auch noch als Verbesserung der Verbraucherinformation zu verkaufen“, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch.
„Die Koalition hat nichts anderes getan, als einen erst vor einem halben Jahr gestrichenen, bekanntermaßen wirkungslosen Absatz im Lebensmittelrecht zu recyceln. Jeder Landwirt und Lebensmittelproduzent, der betrügen möchte, weiss: Auf die Bundesregierung ist Verlass.“

In dem bis zum 31. August 2012 gültigen Gesetz hiess es, dass die Behörden die Öffentlichkeit bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Täuschungsverbot über die betroffenen Produkte informieren “sollen”.
Aus drei Gründen hat sich dies als wirkungslos erwiesen:

• Solange Behörden informieren “sollen” und nicht “müssen”, nutzen sie diesen Ermessensspielraum, um aus Sorge vor möglichen Schadenersatzklagen der betroffenen Unternehmen Informationen eher nicht zu veröffentlichen.

• Die Behörden müssen abwägen, ob das öffentliche Interesse an der Information das Geheimhaltung-Interesse des betroffenen Unternehmens überwiegt – dies macht jede Entscheidung pro Veröffentlichung angreifbar und führt im Zweifel dazu, dass die Beamten sich für die Geheimhaltung entscheiden.

• Vor einer Information der Öffentlichkeit müssen die Behörden die betroffenen Unternehmen anhören – dadurch werden die Verbraucher, wenn überhaupt, erst dann informiert, wenn die betroffenen Produkte schon verzehrt sind.

foodwatch forderte den Bundesrat auf, die Gesetzesnovelle abzulehnen. Stattdessen müssen Behörden verpflichtet werden, bei Täuschungsfällen wie bei Gesundheitsgefahren ohne Anhörung der betroffenen Unternehmen unverzüglich die Öffentlichkeit zu informieren.
„Aus der Soll- muss eine Muss-Bestimmung werden, ohne Ermessensspielraum und ohne zeitlichen Verzug bei der Information der Verbraucher“, so Matthias Wolfschmidt.

RF/foodwatch

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