Was tun bei Stromabschaltung und Schulden

Wurde eine Sperre angekündigt oder bereist vollzogen, ist es wichtig spätestens jetzt mit dem Anbieter in Kontakt zu treten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren

- von Presseticker  -

W as tun, wenn plötzlich der Strom abgeschaltet wird: „Energiearmut grassiert – Tendenz steigend“, so das erschreckende Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen bei den 110 Grundversorgern in NRW.
Wer seine Rechnung bei den Stadtwerken & Co. nicht bezahlen kann, sollte schnell handeln. Die Verbraucherzentrale NRW hat einige Tipps zusammengestellt.

Miet- und Energiekosten sollten immer vor anderen Rechnungen beglichen werden

„Wenn die monatlichen Abschläge gerade noch bezahlt werden können, ist dann bei hohen Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung für viele der Ofen aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Zahl der Energieschuldner nehme deutlich zu.
Wer seine Energiekosten nicht mehr bezahlen kann, sollte möglichst schnell handeln, um eine Energiesperre seitens der Versorger zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer.

Armut, Kälte, Strom

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Egal, wie schlecht die finanzielle Situation ist, Miet- und Energiekosten sollten grundsätzlich zuerst beglichen werden. Wer dennoch im Zahlungsrückstand ist, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden. Schuldnerberatungsstellen oder kirchliche Träger bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung an.
Wichtig ist, möglichst schnell zu aktiv zu werden, denn wenn der Stromversorger bereits eine Sperre angekündigt hat, bleibt häufig keine Zeit, diese noch abzuwenden.

Stromsperre bereits ab 100,- Euro Versäumnis

Laut Grundversorgungsverordnung für Stromkunden (StromGVV) kann der Versorger eine Energiesperre veranlassen, wenn der Kunde offenstehende Rechnungen in Höhe von mindestens 100,- Euro hat und diese auch auf eine Mahnung hin nicht gezahlt werden.

Der säumige Zahler muss vier Wochen vor Einsetzen der Sperre informiert werden. Drei Tage vor der Sperre muss dem Kunden ausserdem der genaue Zeitpunkt der Stromabschaltung mitgeteilt werden.

Wurde eine Sperre angekündigt oder bereist vollzogen, ist es wichtig spätestens jetzt mit dem Anbieter in Kontakt zu treten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wer dies nicht selbstständig kann, sollte sich Hilfe von Freunden oder Verwandten holen.
Ist auch hier keine Hilfe zu erwarten, können Schuldnerberatungsstellen weiterhelfen. Allerdings sind diese meist stark frequentiert und damit auch überlastet.

Stromanbieter muss vor Abschaltung prüfen, ob andere Wege möglich sind

Der Stromversorger muss vor der Stromabschaltung prüfen, ob die Zahlung nicht mit anderen, milderen Mitteln gesichert werden kann. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dem Kunden dazu, mit dem Versorger zu verhandeln. Häufig ist beispielsweise eine Ratenzahlung der offenen Beträge möglich. Betroffene können beim Kundenservice anrufen und sich nach den Modalitäten erkundigen.
Schnelles Handeln ist in jedem Fall gefragt, um die Energiesperre abzuwenden.

Gesundheitliche Gründe gegen eine Stromsperre

Droht ein Versorger mit einer Sperre, kann der Kunde darauf hinweisen, dass die Folgen einer Stromabschaltung nicht im Verhältnis zu der offenen Forderung stehen. Dies wäre der Fall, wenn der Zahlungsrückstand in absehbarer Zeit ausgeglichen werden könnte.
Verwandte könnten beispielsweise einspringen. Auch ein mögliches Einfrieren der Versorgungsleitungen im Winter wäre eine unverhältnismäßige Konsequenz einer Energiesperre.

Der Strom darf auch dann nicht abgeschaltet werden, wenn bettlägerige, ältere Menschen oder Kleinkinder betroffen sind. Bei einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung darf die Energiezufuhr ebenfalls nicht gekappt werden.
Dies gilt im Besonderen, wenn medizinische Geräte für die Versorgung zu Hause (Beatmungshilfe, Heimdialyse etc.) benötigt werden. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Existenzgrundlage nicht ins Wanken gerät, weil beispielsweise der Computer und das Telephon am Heimarbeitsplatz durch eine Stromsperre nicht mehr funktionieren.

Mögliches Darlehen vom Jobcenter

Hartz IV-Bezieher müssen ihre Miet- und Stromkosten grundsätzlich aus dem Arbeitslosengeld II-Regelsatz begleichen. Sind Stromschulden entstanden, kann beim zuständigen Jobcenter ein Antrag auf Übernahme der Schulden gestellt werden. In der Regel wird dafür bei laufendem Hart IV-Bezug ein Darlehen gewährt.
Ein Rechtsanspruch hierfür gibt es allerdings nicht, da dies eine sogenannte “Kann-Leistung” ist.

Geringverdiener können laut Verbraucherzentrale NRW die Übernahme der Energiekosten beim Sozialamt prüfen lassen. Wer voll erwerbstätig ist, darf nicht finanziell schlechter gestellt sein als jemand, der von Hartz IV abhängig ist.

Stromsparen

Wer Stromsparen will, sollte die heimlichen Stromfresser abschalten. Dazu gehören vor allem Fernsehgeräte und DVD-Player, die durchgehen im Standby-Modus betrieben werden. Auch Ladegeräte von Handys, die grundsätzlich an den Strom angeschlossen sind, obwohl die Akkus geladen sind, zählen zu den Stromfressern.
Laut Verbraucherschützern kann man damit gut 80,- Euro im Jahr einsparen. Einige Versorgungsunternehmen helfen in Ausnahmefällen einkommensschwachen Haushalten mit finanzieller Unterstützung beim Kauf von besonders Strom sparenden Haushaltsgeräten.

RF/gegen-hartz.de

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