BRD-Justiz will Ermittlungen gegen die NSA einleiten

Ernsthafte Aufklärung oder nur Propaganda-Show?

- von RF  -

D ie deutsche Generalbundesanwaltschaft will offenbar ein Verfahren zur Untersuchung der illegalen Totalüberwachung durch den US-Militärgeheimdienst NSA (National Security Agency) einleiten.
Die Operationen der NSA sind Militäroperationen. Die Angriffe der NSA richten sich gegen Strukturen und nationale Rechtsnormen, gegen die Integrität von Staaten, die Unversehrtheit von Bürgern, Organisationen und Institutionen.

Einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge hat die Bundesregierung angekündigt, die Ermittlungen gegen die NSA nicht zu verhindern. Noch unklar ist, ob das Ermittlungsverfahren der Justiz sich lediglich auf die Überwachung des Telephons von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschränken wird.

Laut Frankfurter Rundschau will Generalbundesanwalt Harald Range ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten. Mit dem Schritt sei in den nächsten zehn Tagen zu rechnen, berichtet die FR heute ohne Nennung von Quellen.
Bislang hatte Range einen solchen Schritt unter Hinweis auf negative Auswirkungen auf die sog. “transatlantischen Beziehungen” abgelehnt.

Bist Du Amerikanerin? #Totalüberwachung

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Das Bundeskanzleramt, Aussenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) vereinbarten nach FR-Recherchen in dieser Woche, keine Einwände gegen ein solches Ermittlungsverfahren zu erheben. Nach der Strafprozessordnung hätten sie dies tun können, wenn sie schwere aussenpolitische Schäden für Deutschland befürchteten.
Der Generalbundesanwalt untersteht in einem solchen Fall dem Justizministerium.

Im Zuge eines solchen Verfahrens können die Bundesanwälte bei den US-Stellen Auskünfte erbitten und eigene Zeugen befragen, darunter auch den Bürgerrechtler, Whistleblower und früheren Agenten der NSA Edward Snowden.
Ob Snowden allerdings tatsächlich von deutschen Behörden befragt wird, ist noch nicht entschieden.

Wie die Frankfurter Rundschau kommentiert, markiere dieser Schritt der General-bundesanwaltschaft eine Wende, welche die neue Bundesregierung im Umgang mit der NSA-Totalüberwachung vollzogen habe.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erst vergangene Woche bei der sog. (NATO)-Sicherheitskonferenz in München die USA kritisiert und die Regierung von US-Präsident Barack Obama aufgefordert, endlich aktiv zu erläutern, was der US-Geheimdienst in Deutschland und gegen Deutsche treibe.

Ernsthafte Aufklärung oder nur Propaganda-Show?

Es wird sich erst noch herausstellen müssen, ob diese – seit langem überfälligen – Ermittlungen durch die BRD-Justiz tatsächlich der Aufklärung und Ahndung der Verbrechen des US-Regimes dienen, oder aber lediglich das Ergebnis liefern sollen, das strafbare Handlungen nicht vorlägen und somit den öffentlichen Druck durch das demokratische Deutschland zu entkräften.

Die imperiale Totalüberwachung verstößt gegen zahlreiche – bereits vorhandene – Gesetze, gegen nationale und internationale Rechtsnormen. Darunter das Prinzip des Schutzes des Privatlebens, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Artikel 12), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Artikel 17) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 (Artikel 8) vorgesehen ist, sowie zusätzlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz bzw. auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in der Europäischen Grundrechte-Charta (Artikel 7, 8) und im BRD-GrundGesetz (Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Absatz 1) gewährleistet wird.

Die bekanntgewordenen Praktiken des US-Regimes missachten auch in den USA selbst die „vernünftigen Erwartungen an Privatheit“ (Reasonable Expectations of Privacy), wie diese vom Supreme Court der USA aus der US-Verfassung abgeleitet werden.

Auf internationaler Ebene ist aber vor allem folgendes von Bedeutung: Die NSA (National Security Agency) ist der grösste Militärgeheimdienst der USA. Die Operationen der NSA sind Militäroperationen. Nach den Grundsätzen des internationalen Völkerrechts, namentlich der Charta der Vereinten Nationen, stellt der Angriff auf die Souveränität von Staaten einen Verstoß gegen das “Allgemeine Gewaltverbot” dar.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Charta der Vereinten Nationen Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4

Die durch die USA angeführte imperiale Politik und deren Geheimdienstoperationen sind vor allem unter diesem Gesichtspunkt zu verurteilen. Die jüngst rund um den NSA-Skandal bekannt gewordenen Tatbestände gehen weit über das hinaus, was im Gewohnheitsrecht der Staaten noch als Spionage durchgeht. [1]

RF/FR

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