Risiko ionisierender Strahlen: Bevölkerung besser schützen

Offener Brief an Umweltminister Peter Altmaier

- von Presseticker  -

V ertreter der Ärzteorganisation IPPNW, des BUND Landesverband Sachsen-Anhalt und der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig haben Umweltminister Peter Altmaier (CDU) in einem Offenen Brief aufgefordert, ein transparentes Verfahren zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung im gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten.

Vorbild könne das vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelte Konzept für krebserzeugende Arbeitsstoffe sein. Der AGS feiert heute sein 40-jähriges Bestehen und zieht eine Zwischenbilanz des Risikokonzepts.

Die Organisationen fordern mehr Transparenz des Verfahrens zur Risiko-Festlegung, Transparenz bei der Berufung der beteiligten Gremien sowie eine gesellschaftlich-demokratische Festsetzung der Höhe des zu tolerierenden Risikos.
Dabei müssten alle bekannten und neuen Erkenntnisse über die Wirkung von Niedrigstrahlung berücksichtigt werden. Das Minimierungsgebot beim Umgang mit ionisierenden Strahlen müsse strikt umgesetzt werden.

Risiko ionisierender Strahlen

Risiko ionisierender Strahlen

Das Erforschen, Beschreiben und Berechnen der Auswirkung ionisierender Strahlen auf die Gesundheit von Beschäftigten und Anwohnern sowie auf die Umwelt sei Aufgabe von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Dabei gehe es um die Art des Schadens und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit.

Welche Höhe des Risikos Beschäftige, Anwohner und Umwelt zu tragen haben, könne aber nicht allein den Wissenschaftlern und Experten überlassen bleiben.
Hierüber müsse in einem gesellschaftlich-demokratischen Prozess entschieden werden, in den Repräsentanten der Betroffenen (Gewerkschafter, Vertreter der Anwohner und von Umweltverbänden) einbezogen sind.

Die Organisationen begrüssen das vom AGS ab 2005 entwickelte und seit 2008 erprobte Risiko-Konzept zur Begrenzung von Gesundheitsschäden krebserzeugender Arbeitsstoffe.
Bisher stützte sich die Grenzwertfindung für krebserzeugende Arbeitsstoffe auf den “Stand der Technik” und nicht auf die gesundheitlichen Folgen exponierter Personen.

Das fortbestehende Risiko der Personen bei Einhaltung der Grenzwerte war für die Beteiligten nicht erkennbar. Das Minimierungsgebot der Belastungen wurde bei eingehaltenem Grenzwert praktisch nicht umgesetzt.
Das Risiko-Konzept verspricht hier nach Ansicht der oben genannten Organisationen eine deutliche Verbesserung.

→ Offener Brief (PDF)

RF/IPPNW

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