Antikommunismus: taz hetzt gegen Die Rote Fahne

Niederster Boulevardjournalismus und imperiale Propaganda und Desinformation á la taz

- von RF  -

B erlin – Am 17.11.2010 veröffentlichte die “taz” (die tageszeitung) auf ihrer Internetsite einen Artikel „Roger Willemsen schreibt für Compact – Mit Thilo und Eva in einem Blatt“ ihres Autors Rene Martens. [1]
In diesem Artikel wird u.a. folgende Behauptung aufgestellt:

„Die Kameraden, die er um sich versammelt hat, sind ähnlich sympathisch: Stephan Steins etwa preist in seiner eigenen Online-Zeitschrift “Die Rote Fahne” den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß.“

Es handelt sich dabei also nicht um eine geäusserte Meinung, über die man Pro und Contra diskutieren könnte, sondern es wird eine frei erfundene, unwahre Tatsachenbehauptung und folgerichtig auch ohne jeglichen Quellennachweis öffentlich publiziert.
Dies erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 186 StGB und korrespondiert auch mit weiteren juristischen Konsequenzen.

taz vs. Die Rote FahneMit Schreiben vom 18.11.2010 an die Chefredakteurin der taz Ines Pohl hatte der Chefredakteur der Roten Fahne Stephan Steins die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangt. Dazu ist die taz nach geltendem Recht verpflichtet – auch wenn sie an ihrer Aussage festhalten sollte.

Auf das Schreiben hat die taz trotz Fristsetzung bis zum gestrigen Tage nicht reagiert und auch die gesetzlich vorgeschriebene Gegendarstellung nicht veröffentlicht.
Damit signalisiert die taz, dass sie eine Eskalation des Falles anstrebt und nicht an einer gütlichen und schnellen Beilegung der Angelegenheit interessiert ist.
Es scheint sich also nicht um einen Ausrutscher eines dummen Nachwuchsjournalisten zu handeln, sondern vielmehr um eine gezielte Kampagne gegen die sozialistische Presse.

Die Rote Fahne wird diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen und den vorgegebenen Rechtsweg beschreiten. Es kann schlechterdings nicht angehen, dass niederster Boulevardjournalismus, wie ihn die taz hier betreibt, jenseits jeglichen Anstandes, des Pressekodex und geltenden Rechts Personen in derlei infamer Weise diffamiert.

Nachtrag:

Erst auf juristischen Druck hin hat die “taz” nach einigen Wochen eine “Berichtigung” unter dem Artikel veröffentlicht.

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