Bericht vom 3. Oktober der anderen Art – Deutschland ohne Verfassung

Sofort eilten Polizisten herbei und unterbanden die Mini-Darstellung, so als ob es sich um gefährliche Demonstranten handelte, die aus dem Verkehr gezogen werden mussten.

- von Presseticker  -

B erlin (mmnews) – Eklat vor dem Brandenburger Tor in Berlin am Rande der Einheitsfeier: Die Polizei verhindert das Zeigen eines Transparents, auf dem eine Verfassung für Deutschland gefordert wird.

Artikel 146 GG 03.10.2010

Unter den Linden, Berlin, nähe Brandenburger Tor, 03.10.2010

Während vor dem Brandenburger Tor in Berlin der Einheits-Kommerz tobt und die Feier von mega-dimensionalem Coca-Cola Terror und anderen „Sponsoren“ überschattet wird, entrollten zwei Mutige ein Plakat mit der Forderung nach einer Verfassung für Deutschland – wie im Artikel 146 des Grundgesetzes beschrieben.

Artikel 146 GG 
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Doch die beiden Transparent-Halter hatten nur wenige Minuten Zeit, ihre Botschaft dem erstaunten Publikum mitzuteilen. Sofort eilten Polizisten herbei und unterbanden die Mini-Darstellung, so als ob es sich um gefährliche Demonstranten handelte, die aus dem Verkehr gezogen werden mussten. Auch der Hinweis auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit ficht die Ordnungshüter nicht an. Das Plakat musste zusammengerollt werden, die beiden „Demonstranten“ wurden zum Polizeiauto gebracht und verhört.

Die Szene erinnerte dramatisch an Demo-Verbote in Peking oder in sonstigen totalitären Staaten, wo schon bei entrollen eines Transparentes sofort Polizisten herbeieilen und die Darstellung unterbinden.
Die beiden Verfassungs-Forderer mussten zunächst ihre Ausweise abliefern und wurden anschließend belehrt, dass das Entfalten eines solchen Transparentes an diesem Ort nicht gestattet sei – ungeachtet der Tatsache, dass lediglich auf einen Artikel im Grundgesetz hingewiesen wurde. Unter „Polizeischutz“ wurden sie sodann vom Pariser Platz verwiesen und in eine etwas unbelebtere Gegegend eskortiert.
Dort sprach Michael Mross mit dem Initiator (Video).

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