Totaler Staat: US-Regime lässt Zoll persönliche Daten stehlen

Sogar die direkte Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft des organisierten Kapitals ist erlaubt

- von RF  -

W ashington – Seit Monaten berichten Reisende, egal ob US-Bürger oder Ausländer, über massive Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Einreise in die USA.
Das “US-Heimatschutzministerium” bestätigte nun offiziell, was bereits seit längerer Zeit auch durch Bürgerrechtsgruppen berichtet wurde: US-Behörden dürfen jetzt sämtliche Daten auf Computern und anderen elektronischen Geräten wie etwa MP3-Playern oder Mobiltelephonen und Datenträgern bis hin zu Audiokassetten oder Notizblöcken entwenden.
Und dies alles auch noch völlig ohne besonderen Anlass und ohne richterliche Anordnung, also Totalkontrolle gegen jedermann und zu jeder Zeit.

Es dürfen auch Kopien der auf den Datenträgern befindlichen Inhalte angefertigt werden. Sogar die direkte Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft des organisierten Kapitals ist erlaubt.
Als Begründung nannte das Ministerium, dass die Behörden eventuell eine Verschlüsselung nicht knacken könnten und in solch einem Fall auf die Hilfe Dritter zurückgreifen würden. Aber auch Dokumente in fremden Sprachen und „andere Gründe“ würden solch eine Weitergabe rechtfertigen.

Nach der Auskunft, die das Ministerium der Washington Post gab, müssen einbehaltene Geräte und Datenträger zwar nach einer „angemessenen Frist“ wieder zurückgegeben werden, allerdings gab es bisher mindestens einem Fall, in dem ein Reisender mehrere Monate warten musste, bis er sein Eigentum wieder ausgehändigt bekam, allerdings verblieben Kopien der entwendeten Daten beim Regime.

Die Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) klagt derzeit gegen das Vorgehen des zuständigen “US-Heimatschutzministeriums” (Department of Homeland Security, DHS) und will richterlich feststellen lassen, unter welchen Umständen die Behörde es für ihr Recht hält, die persönlichen Daten von Bürgern zu entwenden.

Die Klage ist noch anhängig, doch nun hat sich das DHS erstmals öffentlich dazu geäussert, welche Vorgehensweisen bei den Computer-Durchsuchungen und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte angewendet werden.
Die Möglichkeiten sind laut der Handlungsanweisung, die die Washington Post am Wochenende zitierte, tatsächlich äusserst breit. Demnach dürfen die zwei zuständigen DHS-Abteilungen – US-Grenzschutz und US-Zoll – nahezu alles mit elektronischen Datenträgern anstellen, die ein Reisender beim Grenzübertritt mit sich führt.

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